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Unser Fördertipp für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

So macht das Baden auch Opa wieder Spaß

"Dank der Förderung für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen konnte der Einstieg in unsere Dusche deutlich niedriger gebaut werden. Und der Umbau ging echt schnell!"

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür leistet die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Diese wurden zum 1. Januar 2015 deutlich angehoben. Seit dem 1. Januar 2017 haben auch Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf diese Zuschüsse.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegebedürftigkeit in Graden Leistungen seit 2017 maximaler Zuschuss je Maßnahme
Pflegegrad 14.000 Euro
Pflegegrad 1 wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen16.000 Euro
(für jede Person bis zu 4000 €. Maximal bei 4 Personen bis zu 16000 €)
Pflegegrad 2–54.000 Euro
Pflegegrad 2–5 wenn mehrere16.000 Euro
(für jede Person bis zu 4000 €. Maximal bei 4 Personen bis zu 16000 €)

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Nachdem wir ein Angebot erstellt haben müssen Sie als Kunde mit diesem Angebot einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.
Gerne erklären wir Ihnen die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen weiter.